Jetzt erreicht die Dopingwelle auch die Arbeitsgerichte. Der Fall betrifft das Arbeitsgericht Darmstadt, wie jetzt bekannt wurde. Nach einer Empfehlung der Unabhängigen Anti-Doping-Kommission unter Leitung des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Steiner hatte der Deutsche Leichtathletikverband dem Trainer Werner Goldmann nach dem 31.12.2008 keinen neuen Vertrag als Trainer mehr angeboten. Trainerverträge werden beim DLV generell als befristete Trainerverträge mit einer im Regelfall zum Jahresende endenden Laufzeit abgeschlossen. Der Trainer hat angekündigt, gegen die Nichtverlängerung seines Engagements nach Ablauf der Befristung vor dem Arbeitsgericht klagen zu wollen. Das Arbeitsgericht Darmstadt dürfte für die Entfristungsklage zuständig sein.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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