Die deutschen Rechtsschutzversicherungen rechnen 2009 mit bis zu 680.000 Arbeitsrechtsschutzfällen, einem Plus von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Kosten für die Prozessflut steigen nach den Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Jahrespressekonferenz in Berlin sogar um 30 Prozent gegenüber 2008. Das Anwaltshonorar für eine Kündigungsschutzklage schlägt nach Auswertungen von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte mit durchschnittlich mehr als 1500 Euro zzgl. Mwst. zu Buche. Eine Rechtsschutzversicherung kostet jährlich zwischen 150 und 500 Euro, je nach Bedingungen. Teure Versicherungen müssen aber nicht unbedingt besser sein. Nach den Statistiken des BAFin beschweren sich über die günstigen Versicherer HUK und DEVK weniger Kunden als über ARAG und DAS.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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