Die Erfolgsquote bei Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ist in den letzten Jahren gestiegen (Juracity berichtete). Hintergrund: das Anhörungsrügengesetz, das das Bundesverfassungsgericht entlasten sollte, aber zu Mehrarbeit beim den obersten Gerichtshöfen führte. Dieser Trend scheint jetzt gestoppt. Wie das Bundesarbeitsgericht gestern mitteilte, ist die Zahl der erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte erstmals wieder rückläufig. Waren im Jahr 2006 noch 9 % (entspricht 108 Sachen) erfolgreich, so beträgt die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden im Jahr 2007 nur noch 8 % (118 Sachen). Da die Eingänge beim Bundesarbeitsgericht entgegen dem Trend bei den sonstigen Arbeitsgerichten steigen, waren absolut (in Zahlen) mehr Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich.‘

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.01.2007

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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