Klassenfahrten können ganz schön ins Geld gehen. Klassenfahrten stärken aber auch das Sozialgefüge einer Klasse. Schade ist es dann, wenn ein Schüler mangels finanzieller Möglichkeiten der Eltern zuhause bleiben muss. Einer Berliner Familie erging es so. Die Kinder wollten an Klassenfahrten nach Brandenburg und Florenz teilnehmen. Diese sollten € 285,00 bzw. € 719,00 kosten. Zuviel meinte die ARGE
und wollte nur € 180,oo für die Fahrt nach Brandenburg und € 400,00 für die Fahrt ins Ausland zahlen. Das Sozialgericht Berlin gab den Schülern Recht. Allerdings legte die ARGE Revision zum Bundessozialgericht (Az: B 14 AS 36/07 R) ein. Das BSG bestätigte indes das Urteil. Nach Auffassung des Senats erlaube es das SGB II den Behörden nicht, Höchstgrenzen für die Kosten von Klassenfahrten festzulegen. Denn Kinder sollen gerade im schulischen Bereich nicht benachteiligt werden.
Die Entscheidung ist zu begrüßen. Kinder von ALG II – Beziehern haben es ohnehin schwer; sie sollten nicht ausgegrenzt werden.
Es ist zudem in der Diskussion ALG II – Beziehern jährlich € 100,00 für Schulkosten zur Verfügung zu stellen. Und wer schulpflichtige Kinder hat, weiß, was Schule heute kostet.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht