Mehr als die Hälfte der in Berlin und Brandenburg vor den Sozialgerichten erhobenen Klagen richten sich gegen Entscheidungen der Behörden über Ansprüche auf das ALG II, auch „Hartz IV“ genannt. Wie die Welt berichtet, sind allein im Juni diesen Jahres 1404 Klagen erhoben worden.

55 % aller Klagen stehen dort im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II. Im Streit soll überwiegend die Untätigkeit der Behörden, die Annahme von Bedarfsgemeinschaften durch die Behörden und die Weigerung der Behörden, jungen Menschen den Auszug aus der elterlichen Wohnung stehen. Hierüber hatte Juracity bereits gestern berichtet.

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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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