Das Landessozialgericht Darmstadt (Az. L 6 AS 336/07) ist der Auffassung, dass die sog. Hartz IV Regelleistungen nicht das Existenzminimum von Familien mit Kindern abdecken und die Höhe der Leistungen somit verfassungswidrig sei. Geklagt hatte eine Familie mit einem 14 – jährigen Kind. Sie begehrten zusätzlich € 355,00 für die Familie. Dies hatte die ARGE und das Sozialgericht abgelehnt. Zu Unrecht, entschieden

die Darmstädter Richter. Nachdem vier Gutachten eingeholt worden waren, kamen die Richter zu der Entscheidung, dass die derzeitigen Regelsätze nicht mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar wären. Insbesondere beanstandeten die Richter, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern nicht berücksichtigt werde.

Es bleibt also abzuwarten, ob nun eine Flut von Widersprüchen und Klagen gegen die Höhe der Leistungen entsteht.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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