Manche Anwälte verdienen Ihr Geld am Rechner. Keine Mandanten, keine Anrufe, kein Fristenstress. Möglich macht die beschäftigungspolitische Lösung des Anwaltsschwemmenproblems die Möglichkeit, nach dem UWG Wettbewerber, die gegen die Rechtsvorschriften des Gesetzes verstossen, kostenpflichtig abzumahnen. Und Ebay. Denn als Anwalt muss man einen Auftraggeber haben, der mit dem Abgemahnten bzw. Abzumahnenden in Wettbewerb steht. Und bei Ebay stehen ja alle irgendwie im Wettbewerb miteinander und haben als Rechtslaien kaum Kenntnisse über ihre Pflichten z.B. über die Widerrufsmöglichkeit zu belehren.
Die Existenzgründung als Anwalt geht dann so: Oma bekommt einen Ebay-Account. Von den ersten Einnahmen bekommt das frisch zugelassene Enkelchen einen Laptop und einen DSL Anschluß. Ein bisschen Googeln und schon kann die kleine Abmahnwelle mit Standardtexten starten.
Sollen sich doch die anderen Anwälte mit Gewährleistung beim Textilienkauf, Gutscheinverfall beim Ballonfahrtgeschenk, falschen Nebenkostenabrechnung und ähnlichen Mandaten rumschlagen. Bei der Abmahnung geht es ja mit Streitwerten ab 3000 Euro erst los.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte