Nichtraucherschutz allerorts. Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW verbietet bekanntlich das Rauchen in öffentlichen Gebäuden. Die Stadt Köln hat dies entsprechend umgesetzt. Raucherräume sind in den Dienststellen der Stadt nicht vorgesehen. Und in Abstimmung mit dem Personalrat wurde beschlossen, auch keine Raucherpausen während der Kernarbeitszeiten zu erlauben. Schließlich sollen die Beamten und Angestellten der Stadt für den Bürger und die Vorgesetzten ja auch immer erreichbar sein.
Das findet das Verwaltungsgericht Köln (19 K 3459/07)auch o.k. Die Klage eines 61-jährigen, der in seinem Dienstzimmer rauchen wollte, wurde kürzlich abgewiesen.
Aus der Presseerklärung:
„Das Verwaltungsgericht gab nun der Stadt recht und hatte dabei das zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz anzuwenden. Dieses lasse zwar die Einrichtung besonders gekennzeichneter Raucherräume in den Dienststellen zu, stelle dies aber in das Ermessen des Dienstherrn. Dass die Stadt Köln im Interesse der Gleichbehandlung unabhängig von den konkreten räumlichen Gegebenheiten in den einzelnen Dienststellen hiervon grundsätzlich keinen Gebrauch gemacht habe, sei nicht zu beanstanden. Einen Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Einrichtung eines Raucherraums oder geschützten Unterstandes außerhalb des Dienstgebäudes gebe es nicht, entschieden die Richter. Auch sei nicht zu beanstanden, dass die Stadt während der Kernarbeitszeiten im Einvernehmen mit dem Personalrat eine Anwesenheitspflicht angeordnet habe. Dies diene dazu, die Erreichbarkeit der städtischen Mitarbeiter für den Bürger, aber auch für Kollegen und Vorgesetzte sicherzustellen. Das Verbot, den Arbeitsplatz während der Kernarbeitszeit zu verlassen, sei nicht unverhältnismäßig und auch für Raucher zumutbar. Eine tägliche „Abstinenz“ von längstens drei Stunden müsse der Kläger hinnehmen, zumal die Stadt ihren Mitarbeitern eine angemessene Übergangszeit eingeräumt habe, um ihr Rauchverhalten umzustellen.“
Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht