Die »Schweinegrippe« und ihre möglichen Folgen im Job – Antworten auf wichtige sozial- und arbeitsrechtliche Fragen, so lautet ein aktueller Beitrag in der „Sozialen Sicherheit“ aus dem Bund-Verlag. Der von Michael Felser und Rolf Winkel geschriebene Beitrag befasst sich mit allen Fragen rund um das Thema „Schweinegrippe am Arbeitsplatz“. Die Autoren fördern überraschendes zu Tage: So kann zwar kein Zwangsurlaub (Betriebsferien) wegen der Pandemie angeordnet werden, wohl aber Kurzarbeit. Das bestätigte sogar die Bundesagentur für Arbeit den Autoren. In Betracht kommt sogar Kurzarbeit Null.
Der Beitrag in der Zeitschrift Soziale Sicherheit informiert auch ausführlich über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern, wenn
• sie selbst an der Schweinegrippe erkranken,
• Angehörige erkrankt sind,
• der Kindergarten oder die Schule des eigenen Kindes wegen der Grippe schließt,
• eine „abstrakte“ Gefährdung vorliegt,
• es um die Vorbeugung geht.