Ein dreiseitiger Vertrag zur Überleitung von Arbeitnehmern in eine Transfergesellschaft ist ein Aufhebungsvertrag. Als solcher unterliegt der dreiseitige Vertrag bei einem Einsatz in mehreren Fällen der AGB-Kontrolle, so das Bundesarbeitsgericht in einem Fall bei Siemens(BAG, Urteil vom 15.02.2007 – Aktenzeichen 6 AZR 286/06). Da sich der dreiseitige Vertrag aus einer „Änderung zum Arbeitsvertrag“ ergab, sah das BAG bereits darin eine unzulässige Überraschung. Das Überraschungsmoment kann sich nämlich aus dem ungewöhnlichen äußeren Zuschnitt einer Klausel oder ihrer Unterbringung an unerwarteter Stelle ergeben.

Quelle: BAG, Urteil vom 15.02.2007 – Aktenzeichen 6 AZR 286/06

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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