Eigentlich ist zu diesem Thema ja schon alles gesagt (Juracity berichtete). Wegen der großen Nachfrage noch mal die Normenkette: § 616 BGB, 1626 BGB, § 45 SGB V.

Mama oder Papa müssen Kevin nicht ohne Aufsicht alleine zu Haus lassen, bloß weil in der Kita gestreikt wird. Allerdings besteht neben der Pflicht aus dem Arbeitsvertrag auch die Pflicht dem Kind gegenüber, es zu versorgen (elterliche Sorge). Einer von beiden Eltern kann auf das Kind aufpassen und der Arbeit fernbleiben, wenn es nicht anders geht. Wenn also die Oma die Betreuung machen könnte, eine freundliche Nachbarin oder einer der beiden Elternteile, heisst es: zur Arbeit gehen.

Ein praktischer Tipp: Chef oder Chefin frühzeitig anrufen, die Sache besprechen, die Problemlage offenlegen, vor allem dass man alles versucht hat, aber keine Lösung gefunden hat. Was der Chef nicht weiß, macht ihn sonst heiß. Also: alle Anstrengungen, die man nach der Rechtsprechung ja auch unternehmen muß, offenlegen. Am besten sind einvernehmliche Lösungen.

Mehr Infos zur Arbeitsverhinderung findet man auch in einem älteren Beitrag auf unserer Kanzleiseite: „Arbeitsverhinderung – Gehalt ohne Arbeit“

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