Schön, wer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung vom Arbeitgeber erhält. Die damit verbundene steuerliche Mehrbelastung (mehr hier und hier) wiegt meist deutlich niedriger, als die Kosten für einen entsprechenden Privat – Pkw. Aber was passiert mit dem Dienstwagen, wenn der Arbeitnehmer erkrankt oder sich sein Aufgabengebiet geändert hat ?

Mit dieser Frage hatte sich nun das LAG Berlin (Az.: 10 Sa 2171/06) zu befassen. In entschiedenen Fall hatte das Unternehmen einem Außendienstmitarbeiter einen Dienst-Mercedes zur Verfügung gestellt. Der Wagen durfte auch privat genutzt werden. Als der Mitarbeiter in den Innendienst wechselte, sah der Arbeitgeber keine Veranlassung, ihm diesen Vorteil weiter zu gewähren und verlangte den Wagen heraus.

Der Mitarbeiter war jedoch der Auffassung, dass ihm das Fahrzeug über die gesamte Laufzeit des Arbeitsvertrages zu belassen sei. Einen Zusammenhang mit den konkreten Arbeitsaufgaben sah der Mitarbeiter nicht. Der Mitarbeiter blieb bei seiner Auffassung auch als er länger erkrankte und sogar als der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung einstellen konnte.

Der Mitarbeiter bekam Recht. Die Richter verglichen die Situation mit der einer Werkdienstwohnung. Auch hier käme keiner auf Idee, einen erkrankten Mitarbeiter ausziehen zu lassen und ihn nach der Genesung wieder einzuziehen zu lassen.

Dem Umstand, dass der Mitarbeiter in den Innendienst gewechselt hat, maßen die Richter kein Gewicht zu. Der Wagen steht dem Mitarbeiter für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu. Wenn der Arbeitgeber dies vermeiden will, muss er im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen vereinbaren. Hier hatte der Arbeitgeber das Fahrzeug vorbehaltslos dem Mitarbeiter überlassen. Einfach das Fahrzeug herausverlangen geht nicht. Daher fährt dieser auch weiterhin mit dem Wagen. Hier würde dem Arbeitgeber wohl nur eine Änderungskündigung helfen. Ob diese gerichtlicher Überprüfung standhalten würde, bleibt fraglich.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: mobilitätsmanager.de

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