Die Marke des Textildiscounters Kik heisst angeblich: „Kunde ist König“. Naja, die Mitarbeiter sind es jedenfalls nicht. Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen ist zum zweiten Mal – wegen einem Stundenlohn von 5,20 Euro (nicht: Mindestlohn) – vom Arbeitsgericht Dortmund wegen Lohnwucher verurteilt worden. Geklagt hatte eine 400 Euro Jobberin. Betroffen von Lohnwucher sind häufig „Praktikanten“ oder „Schnupper-Jobber“, wie zunehmend Urteile der Arbeitsgerichte zeigen. Urteile wegen Lohndumping nehmen zu.

Schlechte Zeiten für Arbeitnehmer.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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