Die Bahn lernt nicht dazu. Der neue Bahnchef Grube hat den gleichen Anstellungsvertrag als Vorstand bekommen wie der der ausgeschiedene Mehdorn. Bei diesem hatte in der Öffentlichkeit Irritationen ausgelöst, dass er eine „Abfindung“ erhält, obwohl er auf öffentlichen Druck wegen der Datenschutzaffaire gehen musste. Mehdorn hat natürlich keine „Abfindung“ erhalten, sondern lässt sich nur wie üblich die Restlaufzeit des ordentlich nicht kündbaren Vorstandsvertrags auszahlen. Da kommt ordentlich was zusammen. Vorstandsverträge sind noch schwerer kündbar als die Arbeitsverhältnisse tariflich Unkündbarer, so dass auch bei unrühmlichen Abgängen dicke Restzahlungen verbreitet sind. Das trägt zum Eindruck bei, es handele sich beim Management der Deutschland AG um eine Kaste von Oligarchen. „Man kennt sich, man tut sich nix.“ Sicher hat Grube einen Vertrauensvorschuss verdient, aber Verträge dienen nicht dazu, Vertrauen abzusichern, sondern die denkbaren Unfälle. Also hätte die Bahn eine Regelung aus dem Fall Mehdorn lernen können und für den casus belli zumindest die Boni und ähnliches aus dem Anstellungsvertrag streichen können. Aber wie bei der Finanz- und Wirtschaftskrise allgemein zu konstatieren ist: Das Topmanagement hält lebenslanges Lernen und Fingerspitzengefühl nur was für die Indianer, nicht für die Häuptlinge. Und nach dem Staat wird nur – dann aber umso lauter – gerufen, wenn´s was gibt. Das zeigt auch das Gezeter von Cromme & Co. gegen die geplanten gesetzlichen Regelungen zur Managerhaftung und Managervergütung. Genügend Beweis dafür, dass es mit Selbstverpflichtungen und freiwilligen Regelungen offenkundig nicht geht.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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