berichtet die Welt heute über ein Urteil, dass eine kalifornische Mitarbeiterin der Coffeehouse-Kette erstritten hat. Starbucks hat bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt. Ob das Urteil auch für die deutschen Beschäftigten von Bedeutung ist, können Sie auf unserem Blog nachlesen.
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- 23. März 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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