Mit einem sicher eher seltenen Kündigungsgrund hat sich das Arbeitsgericht Köln zu befassen. Ein Mitarbeiter der Stadt Köln ist gekündigt worden, weil er angeblich zu sehr nach Schweiß rieche und
körperlich ungepflegt sei. Dies soll zumindest seine Vorgesetzte behauptet haben. Der Mitarbeiter, der sich noch in Probezeit befindet, hat daraufhin Kündigungsschutzklage erhoben. Ob die Vorwürfe zutreffen, ist unklar. Der Mitarbeiter hat jedenfalls Unterschriften von Kollegen vorgelegt, die die Vorwürfe entkräften. Eine Einigung im Gütetermin konnte nicht erzielt werden. Kammertermin soll am 25.03.2010 sein. Wir werden berichten.
Ob Körpergeruch eine Kündigung rechtfertigen kann, ist sicherlich eine spannende Frage, nachdem in der letzten Zeit wegen zahlreicher „Kleinigkeiten“, wie dem Verzehr einer Maultasche, einer Frikadelle oder einem Brötchen Kündigungen ausgesprochen worden sind.
Es ist denkbar, dass darauf abgestellt werden könnte, ob der Geruch auf Nachlässigkeit oder aber einer Erkrankung beruht, sofern er tatsächlich vernehmbar wäre.
Grundsätzlich ist in der Probezeit die Kündigung aber ohne weitere Begründung möglich. Es ist daher hier fraglich, ob überhaupt eine Aufklärung der Vorwürfe erfolgen wird.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: bild.de