Ein schlimmer Fall mit unabsehbaren Folgen: Arbeitnehmer werden immer dreister am Arbeitsplatz. Wenn Brötchen aus Hunger gegessen werden oder Schollenfilets, dafür mag man noch Verständnis aufbringen in Zeiten des Mindestlohns. Jetzt hat ein Arbeitnehmer aber sein Handy im Betrieb aufgeladen, ohne den Strom dafür zu bezahlen (Wert: ca. 0,014 Cent, aber es geht hier ums Prinzip). Und mit dem so rechtwidrig sich angeeigneten Strom in seinem Handy auch noch den Arbeitsplatz mit der Handykamera fotografiert und so die Urheberrechte des Unternehmens verletzt. Also eine mit erhöhter krimineller Energie  von langer Hand vorbereitete Tat in mehreren Akten. Kein Wunder, dass der Arbeitgeber darauf nur mit einer fristlosen Kündigung reagieren konnte. Wie zu erwarten, erhob der dreiste Mitarbeiter auch noch Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Oberhausen (4 Ca 228/09). Seit dem Fall Emmely gilt Klagen unter Arbeitnehmern eben als schick. Anständige und vorausdenkende Arbeitnehmer werden oberhausenweit dazu aufgerufen, sich von dieser Tat zu distanzieren. Sonst droht allen Arbeitnehmern, die ein Handy am Arbeitsplatz mit sich führen, bald die Verdachtskündigung … jedenfalls nach Auslaufen der Kurzarbeit …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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