Das Arbeitsgericht der Zukunft: durchorganisiert wie die Produktion bei Porsche und Toyota. 180 Minuten hat jeder Arbeitsrichter in Baden-Württemberg für eine Kündigung (Kündigungsschutzklage), 440 Minuten für eine Eingruppierungsklage. Das größere Problem ist, dass selbst dies Theorie ist. Zur Zeit erleben die Arbeitsgerichte im Bezirk des LAG Baden-Württemberg einen Anstieg der Klageeingänge um 30 % (von mehr als 48.000 61.000 Verfahren). Die Zahl der Arbeitsrichter soll 2010 aber von aktuell 90 auf 82 reduziert werden.  Hochgerechnet wären also 111 Stellen nötig. Einen schönen Vergleich fand der Präsident des Landesarbeitsgerichts im Süddeutschen Rundfunk (mit Videobeitrag). Bezeichnend ist, dass sich die Arbeitsrichter zunehmend an die Medien wenden, um auf Ihre Not und die Folgen für die Rechtssuchenden aufmerksam zu machen. Die Justizminister, traditionell in den Landesregierungen eher durchsetzungsschwach, verkünden allenfalls „Pläne“, das Personal nicht weiter zu reduzieren (!), tauchen dann aber meistens ab.

P.S.: Jeder Anwalt, der die Arbeitsrichter unterstützen möchte, sollte prüfen, ob er mit der Kündigungsschutzklage nicht auch die häufig zweifelhafte Eingruppierung angreift. Das verbessert die Statistik und der Arbeitsrichter kann sich mehr Zeit für den Fall nehmen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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