In Teil 2 der BILD.de-Kündigungsserie geht es darum, wie Sie sich richtig bei Erhalt der Kündigung und danach verhalten. Der Ratgeber ist eine umfassende to do Liste für nicht selten kopflose Kündigungsopfer. Schon das Personalgespräch, in dem die Kündigung übergeben wird, erleben viele wie in Trance. Erster Rat: Unterschreiben Sie nichts, auch keine Empfangsbestätigung auf der Kündigung. Sie müssen den Erhalt der Kündigung nicht auch noch „bestätigen. Mehr zum richtigen Verhalten, formalen Fehlern der Kündigung und den ersten Schritten nach der Kündigung auf Bild.de ...
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Experte auf Kuendigung.de