Der frühere Profi des 1. FC Köln und ehemalige Trainer von Hertha BSC Berlin, Falko Götz, hatte gegen eine fristlose Kündigung des Drittligisten Holstein Kiel Kündigungsschutzklage erhoben. Der Kündigung war ein Vorfall in der Kabine des Vereins

vorausgegangen. Götz soll Anfang August 2009 einen Spieler beschimpft und dreimal gegen die Stirn geschlagen haben. Der Verein hat am 16.09.2009 Kenntnis erlangt und den Arbeitsvertrag, der noch bis 2012 laufen sollte, fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Kiel hat die Klage des Trainers abgewiesen. Denn der betroffene Spiele sowie weitere Mitspieler haben als Zeugen den Vorfall bestätigt. Die Vorsitzende erkannte in dem Vorfall einen groben Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten.

Der Umstand, dass der Ausspruch der Kündigung so spät erfolgte, hilft dem Kläger nicht. Die 2-Wochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt nämlich erst mit Kenntnis des Arbeitgebers.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: SüddeutscheZeitung.de

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