Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat am 18.11.2010 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters eines Betriebshofes der Stadt Langenfeld, der vermeintlich wertlosen, zur Entsorgung abgegebenen Elektroschrott vom Betriebshof mit nach Hause genommen hat, unwirksam ist.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Betriebshof das Mitnehmen von Schrott nicht ausdrücklich verboten hatte und ohnehin bei einer Betriebszugehörigkeit von 28 Jahren das Verhalten nicht schwerwiegend genug sei.
Der Mitarbeiter war aber nicht der einzige Mitarbeiter des Betriebshofes, dem gekündigt worden war. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf bereits der Klage eines Kollegen gegen seine Kündigung aufgehoben. Diesem wurde vorgeworfen, Kupfer aus Kabeln entwendet und mit dem Leiter des Betriebshofs, dem ebenfalls gekündigt worden war, Scheinrechnungen erstellt zu haben. Begründet hatte das Gericht seine Entscheidung hier damit, dass die Vorwürfe ihm nicht konkret zuzurechnen seien.
Auch die Klage des Leiters des Betriebshofs gegen seine Kündigung war erfolgreich. Das Gericht befand, dass die Kündigung schon aus formalen Gründen nichtig sei, weil der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört worden sei.
Daniel Labrow
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte