Einem Computerfachmann wurde von seinem Arbeitgeber, einer Blindenstiftung, vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg die tägliche 30-minütige Mittagspause  in seinen Arbeitszeitnachweisen unterschlagen zu haben. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 118 Ca 4815/07) erklärte der Mitarbeiter, er habe  durchgearbeitet und dafür das Dienstende eine halbe Stunde länger eingetragen. Der Arbeitgeber hielt dies für Betrug und kündigte den Mitarbeiter fristlos, der daraufhin Kündigungsschutzklage erhob. Den Richtern des Arbeitsgerichts reichten die Unregelmässigkeiten bei den Arbeitszeitberichten indes nicht, sie hielten eine vorherige Abmahnung für erforderlich. Eine Abmahnung wegen eines gleichartigen Verstosses hatte der Computerfachmann aber nie erhalten, weswegen das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärte.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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