In zwei Entscheidungen haben Landesarbeitsgerichte Kündigungen von Mitarbeitern als gerechtfertigt angesehen, die verdächtigt wurden, bei EBAY im Eigentum ihres Arbeitgebers stehende Sachen versteigert zu haben.

In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln unterlag ein Kundendienstmonteur der Telekom mit seiner Klage gegen eine Verdachtskündigung wegen Diebstahls von Elektro- und Elektronikartikeln seines Arbeitgebers (Landesarbeitsgericht Köln vom 16.01.2007 Aktenzeichen: 9 Sa 1033/06). Der Kläger hatte diese Artikel bei Ebay als „Neu“ und „originalverpackt“ angeboten und dafür auf dem Auktionsportal immerhin 762 positive Bewertungen bekommen, von seinem Arbeitgeber aber die fristlose Kündigung. Zu Recht, meinte das LAG in Köln.

Im einem in Frankfurt entschiedenenen Fall soll ein Mitarbeiter der Lufthansa Service GmbH (LSG) Bordverkaufswaren bei Ebay unter dem Pseudonym „master.gr“ angeboten haben. Der Mitarbeiter der LSG konnte als Verkäufer ermittelt werden, bei einer Hausdurchsuchung fanden sich Waren der LSG im Wert von 16.000 Euro. Der Mitarbeiter verteidigte sich damit, die Waren seien auch in Handel erhältlich, ausserdem habe er sie von einem Griechen namens „K“ gekauft. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt (Hessisches Landesarbeitsgericht vom 09.07.2004 – Aktenzeichen: 12 Sa 305/04) hielt die ausserordentliche Kündigung als Verdachtskündigung für gerechtfertigt.

Auch das Landesarbeitsgericht Berlin (Landesarbeitsgericht Berlin vom 01.12.2004 Aktenzeichen: 4 Sa 1821/04) wies die ausserordentliche Kündigung einer Schulsekretärin, die verdächtigt wurde, Schuleigentum bei Ebay versteigert zu haben, nur deswegen zurück, weil der Arbeitgeber die 14-Tagesfrist des § 626 BGB versäumt hatte.

Die Arbeitgeber ermittelten die Verdächtigen übrigens meist mit Testkäufen auf dem Internetportal. Man staunt über die Naivität oder Dreistigkeit der Betroffenen, die scheinbar angenommen haben, dass man bei Ebay anonym bleibt. Ein folgenschwerer Irrtum. Nichts im Internet bleibt ohne Spuren.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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