Kommt in Mode oder in Medien. Ein Bäckermeister der Bäckerei Westermann aus Bergkamen erhielt die fristlose Kündigung, weil er ein belegtes Brötchen seines „Brötchengebers“ gegessen hat, berichtet der Kölner Stadtanzeiger (bzw. Der Westen). Der Mann mußte seinen Spind räumen und erhielt ein Hausverbot (die anderen Brötchen fürchten sich?). Strittig ist, ob er das Brötchen bezahlt hat, dann geht es nur noch um den Belag. Dann doch eine teilweise Verdachtskündigung? Die Gewerkschaft NGG hält die Kündigung für einen Vorwand, um einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden. Kommt bekannt vor. Honi soit …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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