Nicht nur Gerling Mitarbeiter (bzw. HDI Gerling) haben heute ein Kündigungsschreiben ihres Brötchengebers bekommen (oder bekommen es je nach Zustelldauer in den nächsten Tagen). Die Frage ist: wie reagiert man als Arbeitnehmer richtig auf ein eingeworfenes Kündigungsschreiben oder eine Benachrichtigung im Briefkasten beim Einschreiben/Rückschein. Wichtig ist – neben der Frage des wirksamen Zugangs und Zugangsdatums für die Fristberechnung – vor allem eine schnelle Prüfung der Kündigung auf Mängel, denn einige Mängel der Kündigung müssen unverzüglich und in einer bestimmten Form gerügt werden, z.B. Mängel der Vollmacht/Vertretung bzw. Unterschrift. Unverzüglich kann schon nach vier Tagen zu spät sein, daher ist ein frühzeitiger Anwaltstermin unbedingt anzuraten. Am besten am nächsten Tag, gleich noch vor dem Gang zur Arbeitsagentur, denn dort muss man sich ebenfalls „unverzüglich“ melden, wenn man keine Sperrzeit wegen Versäumung der rechtzeitigen Meldung riskieren will.
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Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Rechtsanwalt Felser ist gemeinsam mit einer Arbeitsrichterin Autor des bereits in 3. Auflage erschienenen Ratgebers „Kündigung – was tun“ aus dem Bund-Verlag und hat in in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften Aufsätze zum Thema Abfindung und Kündigung veröffentlicht. Er ist Experte auf www.kuendigung.de und der Competence-Site.