denn das lohnt sich. Als junger Anwalt wurde ich von einem Mandanten darüber aufgeklärt, dass man nach einer Kündigung am besten arbeitsunfähig erkrankt. Grund: Das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld, und ALG bekommt man erst, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also gesund ist. Solange zahlt die Krankenversicherung, und das sind 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Und das gilt sowohl für gesetzlich wie für privat Krankenversicherte. An Arbeitslosengeld erhält man dagegen nur 60 bzw. 67 % des letzten Nettoeinkommens. Man lernt: Alle Regeln führen zu einem daran angepassten Verhalten, nicht immer im Sinne der Erfinder …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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