Wer seinem Chef „eine knallt“, muss mit der Kündigung rechnen. Auch ohne vorherige Abmahnung, wie das Arbeitsgericht Frankfurt in einem heute bekanntgemachten Urteil bestätigte. Dem hitzigen Lagerverwalter, der sich mit seinem Chef gestritten hatte, half auch die 29-jährige Betriebszugehörigkeit und das vorgerückte Lebensalter nicht. Das Arbeitsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 19 Ca 7939/06) hielt sogar die fristlose Kündigung als Konsequenz für dieses Verhalten für angemessen.

Quelle:  Spiegel Online
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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