So soll das in einem Essener Callcenter sein. Zahlreichen Mitarbeitern, die sich einer Überwachung am Arbeitsplatz widersetzt haben, soll gekündigt worden sein. Dies berichtet spiegel-online. Die Maßnahmen, abgehörte Gespräche, Überwachung des Email-, Fax- und Briefverkehrs sollen auf Veranlassung des Großkunden Aldi eingeführt werden. 150 Mitarbeitern soll eine entsprechende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag vorgelegt

worden sein. 20 Mitarbeiter, die dies nicht unterschreiben wollten, sei zum 31.05.2008 gekündigt worden. Falls die Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen, der die Überwachungsmaßnahmen bereits beinhaltet, soll das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden können. Die betroffenen Mitarbeiter wollen gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.

Offensichtlich verfügt das betroffene Unternehmen über keinen Betriebsrat. Denn Überwachungsmaßnahmen sind mitbestimmungspflichtig.

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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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