Nach dem „Maß“-losen Theater um Jens Lehmanns verbotswidrigen Wiesn-Besuch fragen sich viele Arbeitnehmer, ob Ihr Chef ihnen auch den Besuch von Wiesn, Wasn, Pützchens Markt oder Brühler Herbstkirmes verbieten darf. Nein, darf er nicht, meinen Bild.de und Rechtsanwalt Felser. Auch „maßloses“ Trinken im Privatleben alleine führt nicht zu Abmahnung, Kündigung und. Co. Allerdings sollte man am nächsten Tag nicht blau machen, sonst ist das Maß doch voll. Der Chef könnte dann das Gehalt kürzen. Besser ist, man nimmt vorsorglich einen Urlaubstag.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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