Die in der neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie geplante 60 Stunden-Woche mittels „Opt-Out-Klausel“ macht das EU-Parlament nicht mit. Am 17.12.2008 hat das Parlament den Vorschlag des Ministerrats abgelehnt, so dass es bei der 48 Stunden-Woche bleibt. Das Parlament votierte zudem für einen Ausgleichzeitraum von 12 Monaten. Auch die „inaktive“ Bereitschaftszeit wird zunächst nicht eingeführt, es bleibt vielmehr beim einheitlichen Bereitschaftdienst, der als Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinne u.a. bei der Ruhezeit zu beachten ist. Es bleibt also vorerst bei der bestehenden Arbeitszeitrichtlinie.
Quelle: Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 17.12.2008
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte und Fachanwälte