Öffentlich-rechtliche Irreführung? Nach Ansicht von Heute.de (so Beck Online) soll die neue Arbeitszeitrichtlinie die Arbeitszeitsituation von Klinikärzten – ja man liest richtig: verbessern. Ist die Aufregung bei den Verbänden nur ein Sturm im Wasserglas? Können die Interessenvertreter nicht lesen? Es scheint eher so, dass auch die ansonsten exzellent recherchierten Nachrichtenleute von Heute.de sich schlecht informiert haben. Es handelt sich nämlich um eine deutliche und gewollte Verschlechterung zur aktuellen Rechtslage in Deutschland nicht nur für die Klinikärzte und –  an dieser Stelle sollte man auch unsere Pfleger und Krankenschwestern, Rettungsdienstmitarbeiter und Feuerwehrleute nicht vergessen. Die Aufspaltung in eine inaktive und aktive Bereitschaftszeit soll ermöglichen, dass die inaktive Bereitschaftszeit – anders als bisher – nicht mehr auf die Ruhezeit angerechnet wird. Klinikärzte sollen daher zukünftig mehr arbeiten können, wenn ein Tarifvertrag sie nicht davon schützt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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