Wie unterschiedlich die Wahrnehmung doch sein kann:  „Neue EU-Arbeitszeitrichtlinie in der Kritik“ titelt tagesschau.de laut Google,  die Nachrichten in heute.de dagegen „EU begrenzt Arbeitszeit und stärkt Leiharbeiter„. Tatsächlich begrenzt die neue Arbeitszeitrichtlinie die Arbeitzeiten nicht, sondern ermöglicht gegenüber der aktuellen EU-Richtlinie und gegenüber der Rechtslage in Deutschland nach dem Arbeitszeitgesetz eine Ausweitung durch inaktive Bereitschaftszeit auf bis zu 65 Stunden. Das haben die Betroffenen aber – hoffentlich rechtzeitig – bemerkt. Denn die neue Arbeitszeitrichtlinie muss noch das EU-Parlament passieren.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.