Unkündbare kündigen? Das Undenkbare denken? Die meisten Unternehmen wählen statt der Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer, die natürlich meist nicht unkündbar sind, sondern nur tariflich besonders vor Kündigung geschützt, den eleganteren Weg. In letzter Zeit häufen sich solche Mandate. Heute hatte ich wieder einen Unkündbaren (29 Jahre Betriebszugehörigkeit, 60 Jahre alt) mit einem Aufhebungsvertrag in der Praxis. Abfindung ca. 13 Bruttogehälter. Das dürfte nicht genug zu sein. Es werde keine Probleme mit der Arbeitsagentur wegen einer Sperrzeit geben, habe man ihm versichert. Das dürfte nicht richtig zu sein. Er ist einer von drei Kollegen mit der gleichen Tätigkeit in der Abteilung. Der Jüngste ist 35 Jahre alt, der andere Kollege 53. Das dürfte rechtlich nicht in Ordnung sein. Bei einer Verdoppelung der Abfindung würde unser Mandant schwach werden. Das müsste zu machen sein.

Da wird auf jeden Fall wieder eine vermeintlich olympiareife Mannschaft zusammengestellt. Und es zeigt ein weiteres Mal, wie wenig die Erhöhung der Altersgrenze für die Regelaltersrente mit der Realität zu tun hat.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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