Die Förderalismusreform vom September 2006 hat das Beamtenrecht grundlegend verändert. 1.400.000 Millionen Beamte werden von den Ländern beschäftigt. Und da erhielten die Länder die Kompetenz für das Recht ihrer eigenen Beamten. Allerdings hat noch kein Land ein entsprechendes eigenes Dienstrecht für die Beamten umgesetzt. Nun schreitet der Bund voran. Schäubles Entwurf wurde allerdings bei einer Anhörung im Bundestagsinnenausschuss am 07.04.2008 von Fachleuten

kritisiert. Grundsätzlich habe das, was der Bund mache, eine Vorbildfunktion für die Länder. Vorbildhaftes sei allerdings nicht zu erkenne, erklärte der Deutsche Beamtenbund. Vermisst werden Ansätze einer Leistungsbezahlung und einer flexiblen Öffnung zum Personalaustausch mit der Wirtschaft. Ferner wird das Festhalten an überkommenen Laufbahngruppen kritisiert. Die Experten warten auch vor einer Erstarrung des öffentlichen Dienstes.

Bei 17 möglichen Gesetzen droht nach Ansicht der Fachleute auch eine Art Flickenteppich, ähnlich einer Kleinstaaterei. Allerdings wird es ganz so schlimm wohl nicht kommen. Manche Länder warten ab, was der Bund macht. Andere wie die „Nordstaaten“ erarbeiten ein gemeinsames Gesetz. So sollen gegenläufige Entwicklungen, unterschiedliche Bezahlung, Abwerbungen und unerwünschter Wettbewerb vermieden werden. Genau das waren die Gründe, in den 70er Jahren das Beamtenrecht einheitlich auf den Bund zu übertragen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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