Immer mehr Konflikte scheinen sich im öffentlichen Dienst nur noch an den Gerichten lösen zu lassen, das merkt man nicht nur hier im Blog. Im Pressegespräch am 20. Februar 2008 führte die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Frau Marion Eckertz-Höfer, u.a. Folgendes aus:

„Hinsichtlich der Eingänge des vergangenen Jahres fällt insbesondere auf, dass sich die Eingangszahlen bei dem für das öffentliche Dienstrecht zuständigen 2. Senat mehr als verdoppelt (Steigerung um + 148 % = 185 Verfahren), bei den Revisionen sogar vervierfacht haben. Nun, bei den Revisionen steckt unter anderem auch eine Serie weitgehend gleichartiger Verfahren hinter diesem Zahlenwachstum. Dies erklärt indes die Vermehrung der Verfahren nur zu einem Teil. Für den anderen Teil ist eine der Ursachen sicherlich, dass es im öffentlichen Dienstrecht der letzten Jahre erhebliche Einschnitte bei Leistungen für Beamte gegeben hat und zwar in den unterschiedlichsten Bereichen. So gab es Kürzungen bei Sonderzahlungen, Zulagen und im Beihilferecht sowie auch bei den Versorgungsbezügen. Es wird zunehmend geltend gemacht, dass die Einkommensentwicklung bei den Beamten von der der Einkommen in der freien Wirtschaft abgekoppelt sei. Dass solche Fragen die Gerichte – und so auch das Bundesverwaltungsgericht – in den unterschiedlichsten Konstellationen erreichen, ist letztlich nicht weiter verwunderlich.“

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