Das Bundesverfassungsgericht hat die Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von Beamten und Pensionären, die schrittweise seit 1999 erfolgt, um zukünftige Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte finanziell abzusichern, für verfassungsgemäß erklärt.
Nach Ansicht des BVerfG sind die steigenden Versorgungslasten jedenfalls auch auf die gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung sowie die höhere Zahl von Frühpensionierungen und damit auf die verlängerte Laufzeit der Versorgungsleistungen zurückzuführen. Dabei handele es sich um Gründe, die im System der Beamtenverantwortung wurzelten und nicht in steigenden Anforderungen begründet seien, die die Allgemeinheit an den Staat und den Beamtenapparat stelle. Der Anstieg der Versorgungslasten, mit dem der Gesetzgeber die Einführung der Versorgungsrücklage begründet habe, sei geeignet, die Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zu rechtfertigen.
Des Weiteren seien die Verminderungen auch im Hinblick auf Reformen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sachlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe mit den Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassung das Ziel verfolgt, einen gewissen Gleichlauf mit den Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung herzustellen. Die Anpassungsverminderungen stelle sich als ein Teil eines Konzepts dar, mit dem der Gesetzgeber sich bemüht habe, die Reformmaßnahmen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung in der Beamtenversorgung systemkonform nachzuführen und Sonderopfer der Besoldungs- und Versorgungsempfänger im Wesentlichen zu vermeiden.
Fundstelle: Pressemitteilung Nr. 102/2007 vom 16. Oktober 2007 zum Beschluß vom 27.09.07 – 2 BvR 1673/03 u.a. –
Linda Krickau
Rechtsreferendarin
Rechtsanwälte Felser