Auch in Hessen gilt wie in anderen Bundesländern auch ein Verbot für Beamtinnen und Lehrerinnen, Kopftücher im Dienst zu tragen. Im Schulgesetz ist formuliert, dass Lehrer und Lehrerinnen gehalten sind, sich politisch, religiös und weltanschaulich neutral zu verhalten und zu kleiden. In Hessen prüft nun der Staatsgerichtshof, ob diese beamtenrechtliche sowie das Schulgesetz in seinen entsprechenden Regelung der Verfassung entspricht. Die Landesanwältin war der Auffassung,

dass die Bestimmungen verfassungswidrig seien. Sie brachte ein Normenkontrollverfahren auf den Weg. Verletzt sieht die Juristin das Recht auf Glaubensfreiheit, die freie Religionsausübung, das Recht auf gleichen Zugang zu Beamtenstellen und das Gleichheitsgebot für Mann und Frau.

Verhandelt wurde am 15.08.2007; die Entscheidung soll nun am 10.12.2007 verkündet werden.

Die Entscheidung dürfte auch vor dem Hintergrund der gerade verstärkt diskutierten Integration von Ausländern mit Spannung erwartet werden. Wir wir berichtet haben, hat kürzlich das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine entsprechende Klage einer Kopftuch tragenden Bewerberin abgewiesen.

Sobald die Entscheidung bekannt ist, werden wir hier bloggen.

Mehr zum Dresscode am Arbeitsplatz finden Sie hier. Und vieles zum Kopftuchverbot finden Sie hier.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: Islamisches Portal igmg

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