Das VG Arnsberg (Az.: 2 K 3224/04 u.a.) vertritt die Auffassung, dass die Besoldung der Beamten in NRW bereits seit 2003 nicht mehr der Verfassung entspricht. Denn die Alimentation der Beamten sei in unzulässiger Weise von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt worden. Vorliegend ging es um vier Klagen gegen das 2003 abgeschaffte

Urlaubsgeld. Das VG hat die Frage daher dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Näheres in der Pressemitteilung von justiz.nrw.de

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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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