und damit für eine von Porsche-Arbeitnehmervertretern gleichberechtigt besetzte Holding. Hintergrund des Streits zwischen dem Betriebsrat von Porsche und dem Betriebsrat von Volkswagen ist eine Vereinbarung des Porsche-Vorstands mit dem Betriebsrat des Sportwagenbauers, die der VW Betriebsrat nicht akzeptieren will. Danach sollen beide Betriebsräte gleich viele Arbeitnehmer in eine neue Porsche Holding entsenden, die zukünftig auch den Volkswagenkonzern lenken wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn Porsche – wie erwartet – seine Beteiligung an VW aufstockt. Dies wird, nachdem der EuGH das Gesetz, das Volkswagen bisher vor dem Einstieg privater Anteilseigner weitgehend schütze, gekippt hat, für Porsche möglich. Der VW Betriebsrat hatte gegen die Regelung mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart geklagt und nun erst mal verloren. Damit ist in der Sache aber wohl noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Entscheidung erging ja nur im Wege „vorläufigen Rechtsschutzes“ und ist ausserdem noch nicht rechtskräftig.

Die Presse berichtet dazu u.a. in Handelsblatt und Welt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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