Im Newsletter des Journalistennetzwerks Biallo.de vom 24.05.2007 wird Rechtsanwalt Felser zum Urteil des LAG München zitiert, mit dem das bayerische Gericht den Arbeitnehmerschutz bei der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung verbessert (Juracity berichtete). Häufig liegen der Versicherung gezillmerte Tarife zugrunde, bei denen erst mal der Versicherungsmakler sein Geld bekommt und die anderen Abschlusskosten abgerechnet werden. Die Folge ist in den ersten Jahren ein Rückkaufswert, der niedriger ist als das eingezahlte Gehalt. Bei einem Jobwechsel ohne Übernahme der Versicherung kann das sehr ärgerlich werden. Das LAG München hatte geurteilt, der Arbeitgeber müsse dafür gerade stehen, dass mindestens das eingezahlte Entgelt auch wieder ausgezahlt würde.
- Telefon Brühl: (02232) 945040-0
- Telefon Köln: (0221) 337751-0
- Telefon Bonn: (0228) 1803647-0
- 15. Juni 2007
-
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
Aktuell meistgelesen
- Kündigungsfrist nach MTV DPAG - (103 Aufrufe)
Nicht nur wegen der Nähe zur Zentrale in Bonn (Post-Tower) werden wir oft bei Kündigung von Arbeitnehmern der Deutschen Post AG (DPAG) und Tochterunte... weiterlesen
- TVÖD: Heiligabend und Silvester frei? - (90 Aufrufe)
Silvester und Heiligabend arbeitsfrei? Das fragen sich viele Arbeitnehmer, in vielen Foren herrschen Unsicherheit und fehlerhafte oder nichtssagende A... weiterlesen
- Kündigung und Kündigungsfrist nach MTV DGB/BZA BAP - (79 Aufrufe)
Die Kündigung und Kündigungsfrist von Leiharbeitnehmern die bei einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten, das an den Manteltarifvertrag (MTV) DGB/BZA auf... weiterlesen
- § 34 TVÖD und TV-L: Kündigungsfrist für den öffentlichen Dienst - (68 Aufrufe)
Die richtige Kündigungsfrist nach TVÖD oder TV-L berechnen: Im öffentlichen Dienst gibt es - im Regelfall - eine längere Kündigungsfrist als bei der g... weiterlesen
- Kündigungsfrist nach § 19 TV-V - (66 Aufrufe)
Die richtige Kündigungsfrist: Für Beschäftigte in den Versorgungsbetrieben, für die der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) entweder kraft bei... weiterlesen