Juracity hatte bereits am 03.08.2007 darüber berichtet (zum Bericht) , dass die Koalition intensiv darüber nachdenkt, Zahlungen der Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung weiterhin in der Sozialversicherung beitragsfrei zu stellen. In der gestrigen Kabinettssitzung

wurde diese Überlegung jetzt umgesetzt. Die Sozialversicherungsfreiheit wurde unbefristet über das Jahr 2008 hinaus beschlossen. Auch die Steuerfreiheit bleibt zunächst erhalten. Allerdings gilt dies nur für Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % des Bruttogehaltes.

Damit bleibt die betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung weiterhin besonders attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn die Leistungen werden aus dem Bruttogehalt entnommen. In der Regel zahlt der Arbeitnehmer für die Altersversorgung, die auch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit zuläßt, daher etwa lediglich die Hälfte der Prämie.

Zudem hat die Regierung bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten die Unverfallbarkeit vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt und bei der sog. „Riester-Rente“ nachgebessert.

Da die Unsicherheiten der gesetzlichen Rentenversorgung ohnehin eine private Vorsorge erfordern, sind die Entscheidung der Regierung ausdrücklich zu begrüßen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: marktplatz-recht

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