Wer bisher bis zu 4 % seines Bruttomonatsgehaltes über den Arbeitgeber im Wege der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzahlte, war gut bedient. Auf die Beiträge fielen weder Steuer- noch Sozialversicherungsabgaben an. Je nach Steuersatz sparte dies etwa 50 %. Also volle Leistung zum halben Preis. Das sollte sich 2008 ändern.

Zum Jahreswechsel war geplant, die Sozialversicherungsfreiheit auslaufen zu lassen. Wie der Focus unter Berufung auf Bundesarbeitsminister Müntefering berichtet, sind diese Pläne offensichtlich vom Tisch. Die Beratungen im Kabinett sollen nächsten Mittwoch stattfinden.

Das Geschäft der Versicherunge nsoll dem Bericht zufolge gut laufen. Aufgrund des geplanten Wegfalls der Beitragsfreiheit habe sich aber zuletzt eine Schwächung des Wachstums gezeigt.

Die Pläne des Arbeitsminister, die auch von der CDU befürwortet werden, sind zu begrüßen. Die Unsicherheiten der gesetzlichen Rentenversorgung erfordern private Vorsorge. Dies sollte dann auch wie bisher „belohnt“ werden.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitrecht

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