In Sachen „Fehlerhaftes Unterrichtungsschreiben“ und „Widerspruch gegen den Betriebsübergang“ von Agfa Gevaert auf Agfa Photo liegt die Begründung des ersten Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem Termin vom 20. März 2008 nun im Volltext vor (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.3.2008, 8 AZR 1016/06). Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Fehlerhaftigkeit des Unterrichtungsschreibens und damit die zeitlich unbefristete Möglichkeit zum  Widerspruch gegen den Betriebsübergang. Ausserdem lehnt es – wie im weiteren Verhandlungstermin im Juli 2008 – die Verwirkung des Widerspruchsrechts durch die Weiterarbeit beim Betriebserwerber ab.

Quelle: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.3.2008, 8 AZR 1016/0, Volltext

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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