Der Bundesrat hat in seiner Sitzung von 07.11.2008 die Bundesregierung aufgefordert, den Arbeitnehmerdatenschutz durch eine gesetzliche Regelung zu verbessern:
„Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, angesichts der Vorfälle von Arbeitnehmerüberwachung in Unternehmen und angesichts der für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unübersichtlichen Gesetzeslage gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Diese sollen die Grenzen zulässiger Datenerhebung, – verarbeitung und -verwendung klar definieren und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.“

Begründung:

In der jüngsten Vergangenheit sind wiederholt Fälle von Arbeitnehmerüberwachung
offenkundig geworden, die die Würde von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
erheblich missachtet haben und gegen die informationelle Selbstbestimmung verstoßen haben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen ihre Rechte und die Grenzen des Umfangs und der Verwendung von Arbeitnehmerdaten ennen. Dieses ist nur mit übersichtlichen gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten.

Die bestehenden Regeln zum Datenschutz in Arbeitsverhältnissen entsprechen
diesen Anforderungen nicht. Erforderlich sind praktikable, verständliche gesetzliche
Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz, die die Prinzipien der Transparenz, der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, der legitimen Zweckbindung wie auch der Datensparsamkeit und Datensicherheit berücksichtigen. Kernelement eines effektiven Arbeitnehmerdatenschutzes muss die sachgerechte Begrenzung der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten sein mit strengen Zweckbindungs- und Verwertbarkeitsregelungen. Ebenso grundlegend ist auch die Achtung der grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte.“

Quelle: Beschluss des Bundesrates vom 07.11.2008  Drucksache 665/08

>> Informationen zum Sachstand beim Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

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