berichtet „Neues Deutschland“ in der Ausgabe vom 11.04.2009. Ein Rechtsgutachten hatte ergeben, dass die Mitarbeiter der Abgeordneten der Bundestagsfraktion von „Die Linke“ einen Betriebsrat gründen könnten. 150 Mitarbeiter der Abgeordneten hatten einen entsprechenden Aufruf unterzeichnet. Die Politiker der Fraktion lehnen aber einen Betriebsrat ab (Argument: Die Betriebsratskosten) und schieben dem Bundestagspräsidenten den Ball zu: Lammert soll für Klarheit in der Geschäftsordnung des Bundestags sorgen. Ich habe mich beim Lesen gefragt, warum die Mitarbeiter ihre Chefs um Erlaubnis bitten, bevor sie einen Betriebsrat wählen. Immerhin können Sie sich auf ein Rechtsgutachten stützen und mal sehen, ob die „LINKE“ sich traut, die Betriebsratswahl per einstweiliger Verfügung stoppen zu lassen oder die Betriebsratswahl später anzufechten.
Deutsche Revolutionäre lösen eben immer einen Fahrschein, bevor sie einen Bahnhof besetzen, wie schon Lenin wusste.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte