Das neue Gendiagnostikgesetz soll u.a. sicherstellen, dass genetische Untersuchungen bei Einstellungen gesetzlich reguliert werden und die Persönlichkeitsrechte der Bewerber gewahrt bleiben. Schon heute sind ärztliche Einstellungsuntersuchungen in den meisten Fällen so gut wie verboten, aber genauso verbreitet. Bei Bayer werden grundsätzlich Urin und Blut untersucht, Drogenscreenings sind üblich. Das befremdet nicht nur, weil es nach der Rechtsprechung unzulässig ist, sondern auch weil es eigentlich überflüssig ist, weil die Ergebnisse ja ohnehin nicht verwertet werden dürften. Warum werden diese aus Blut und Urin gewonnenen Daten also bei Bayer erhoben? Die FAZ weist in einem Beitrag darauf hin, dass auch eine Schwangerschaft so nachgewiesen werden kann. Die Betriebsärzte dürfen dem Unternehmen nach der Untersuchung eigentlich nur mitteilen, ob die Bewerber für die Stelle gesundheitlich geeignet sind. Gesetzliche Vorgaben wie das Gendiagnostikgesetz sind nur gut, wenn Sie auch in der Praxis umgesetzt, d.h. staatlich durchgesetzt werden. Die Bewerber werden die letzten sein, die sich gegen solche Verstöße wehren. Wie die Praxis bei Bayer belegt. Die Justitiarin des DGB, Martina Perreng, empfiehlt den Betriebsräten, gegen Einstellungsuntersuchungen vorzugehen. Auch bei Bayer gibt es Betriebsräte, die mit dieser Praxis offensichtlich gut leben können.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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