Arbeitszeitkonten, Zwangsurlaub und Kurzarbeit bringen nicht alle Unternehmen durch die Wirtschaftskrise. Märklin ist ein prominentes Beispiel, Schiesser ebenfalls und 2009 werden weitere Unternehmen folgen. Arbeitnehmer sind verunsichert, wenn das Gerücht der Insolvenz durch den Betrieb geistert. Wohl der Belegschaft, die einen Betriebsrat mit gesetzlichen Rechten hat.  Andernfalls schnell eine Betriebsratsgründung durchführen. Aber auch wenn  das nicht oder nicht rechtzeitig klappt, hilft es sich frühzeitig über die eigenen Rechte zu informieren. In meinem Aufsatz aus der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ werden die wichtigsten Fragen zu den Rechten als Arbeitnehmer in der Insolvenz allgemeinverständlich beantwortet wie:

Wird das Arbeitsverhältnis durch die Insolvenz berührt?
Was passiert mit meinem Gehalt oder Lohn?
Kann ich bei Gehaltsrückständen kündigen?
Insolvenzgeld – Was ist das?
Wie beantrage ich Insolvenzgeld?
Wie hoch ist das Insolvenzgeld?
Bekomme ich mein volles Urlaubsgeld vom Arbeitsamt?
Werden meine Überstunden von der Arbeitsagentur gezahlt?
Bleiben in der Insolvenz die Kündigungsfristen gemäß Arbeitsvertrag bestehen?
Besteht mein befristetes Arbeitsverhältnis weiter?
Wenn ich kein Geld mehr bekomme, muss ich dann weiterarbeiten?
Können wir gemeinsam unser Zurückbehaltungsrecht ausüben?
Kann der Insolvenzverwalter Gehalt zurückfordern?
Kann ich bei Gehaltsrückständen Arbeitslosengeld bekommen?
Soll ich mich woanders bewerben?
Steht freien Mitarbeitern Insolvenzgeld zu?
Was passiert mit meiner betrieblichen Altersversorgung?
Was passiert, wenn ich bereits in Altersteilzeit bin?
Müssen Ansprüche (z. B. Überstunden) schriftlich geltend gemacht werden?
Welche Ansprüche hinsichtlich nicht erfolgter Zahlungen und Zuschläge kann ich ansonsten geltend machen?
Ist es sinnvoll, zur Rettung des Unternehmens auf Teile des Gehalts zu verzichten?
Bleibt der Betriebsrat im Amt?
Bleibt der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder in vollem Umfang erhalten?

Den Beitrag „Arbeitsentgelt in der Insolvenz | AiB 2004, 427-431 können Sie auf unserem Kanzleiblog im Volltext als PDF Datei herunterladen. Mehr Informationen finden Sie (bald) auf Insolvenzarbeitsrecht(de)

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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