Kurzarbeit ist – und bleibt – 2009 das heißeste Thema für den Betriebsrat. Bei Google Trends verzeichet der Begriff „Kurzarbeit“ bei den News eine extreme Steigerung. Dabei galt Kurzarbeit bereits als „von gestern“, eine Materie, für die eine Fortbildung innerhalb des Betriebsrats sich nicht mehr lohnt. Jetzt steht die Kurzarbeit wieder auf der Agenda, manchmal schneller als mancher Betriebsrat denkt. Erfahrung mit Kurzarbeit hat kein Betriebsratsmitglied mehr, also auch kein nutzbares Vorwissen. Für die erforderliche Schulung ist häufig vor den ersten Schritten in das Thema kaum noch Zeit. Nicht nur in einer solchen Situation hilft das umfassende Dossier „Kurzarbeit“ aus dem Hause Bund-Verlag schnell und praxisorientiert weiter.

Der Bund-Verlag bietet vor allem für Betriebsräte ein Informationspaket rund um das Thema „Kurzarbeit“ als Download im Internet an (unter http://kurzarbeit.bund-dossiers.de/bund-dossiers/index_kurzarbeit.php). Aber auch Arbeitnehmer können sicher Nutzen aus der Zusammenstellung ziehen, da sich viele Beiträge auch mit der individualarbeitsrechtliche Seite befassen.

Der Leser findet in dem Dossier die Gesetzestexte und Verordnungen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld auf dem aktuellsten Stand. Labrow und Stoffregen stellen die Neuerungen, die im Rahmen der Konjunkturpakete durch die Bundesregierung eingeführt worden sind vor und beleuchten betriebsratsspezifische Themen, insbesondere die wichtigsten Inhalte einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit. Ein ausführlicher Text von Schoof führt auf knapp 20 Seiten gut verständlich in den Begriff und die Rechtsgrundlagen der Kurzarbeit ein. Auf mehreren Seiten widmet sich Schoof der Bedeutung von Kurzarbeit speziell für den Betriebsrat. Das Dossier enthält neben den aktuellen Texten von Labrow/Stoffregen und Ulber die Kommentierung zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG von Däubler, Kittner, Klebe, Wedde und eine Zusammenstellung der Rechtsprechung zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld von Schoof. Abgerundet wird die Arbeitshilfe durch Checklisten und Muster für die praktische Arbeit des Betriebsrats. So finden Betriebsräte zwei Muster von Betriebsvereinbarungen zur Einführung von Kurzarbeit und eine Checkliste, was dabei zu beachten ist. Ulber befasst sich mit dem sehr aktuellen Thema „Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer“ und zeigt, wie das Instrument auch bei der Armee der Personalreservisten für den Arbeitsplatz- und Kompetenzerhalt genutzt werden kann. Schließlich enthält das Paket auch die aktuellen Merkblätter und Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit.

Das Dossier nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent. Es wird stets auf dem neusten Stand gehalten.

Alternativen: keine. Wer sich z.B. bei Amazon nach Literatur mit dem Suchwort „Kurzarbeit“ umsieht, stellt fest, dass die meisten arbeitsrechtlichen Werke noch aus dem letzten Jahrhundert stammen.

Für die kommenden Versionen wünsche ich mir noch eine stärkere Berücksichtigung des allerdings auch sehr neuen Aspektes der Qualifizierung während der Kurzarbeit und noch mehr Arbeitshilfen für den Betriebsrat, z.B. ein Muster einer Betriebsvereinbarung mit Regeln für die Fortbildung der Kurzarbeiter.

Gut fand ich, dass die Nutzungsbedingungen großzügig und praxisgerecht sind. Das Dossier kann sowohl auf dem Betriebsrats-PC, dem Laptop und Blackberry genutzt werden.

Beim Dossier Kurzarbeit handelt es sich um im Sinne des § 40 BetrVG erforderliche Betriebsratsliteratur und zwar nicht erst, wenn das Thema akut wird, also der Arbeitgeber einen Antrag auf Einführung von Kurzarbeit stellt. Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht bei dem Thema Kurzarbeit und kann von sich aus die Einführung von Kurzarbeit verlangen. Das kann z.B. zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen sinnvoll sein. Eine sachgerechte Ausübung des Initiativrechts setzt entsprechende eigene Kenntnisse voraus. Diese kann der Betriebsrat sich kurzfristig mit dem Dossier verschaffen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.