das bestätigte nach dem LAG Hamm (Juracity berichtete) nun auch das LAG Düsseldorf ohne wenn und aber.
Das Omnibusunternehmen hatte in dem Formulararbeitsvertrag mit seinen Busfahrern folgende Regelung zur Überstundenpauschalierung vereinbart:
„Durch den Wochen/Monatslohn ist alle anfallende Mehrarbeit abgegolten.“
Die Klausel hielt jetzt nach dem LAG Hamm auch das LAG Düsseldorf für unzulässig:
„Einerseits hat die Beklagte mit dem Kläger daher vereinbart, dass er zu Mehrarbeit verpflichtet ist und andererseits hat sie offengelassen, welche Gegenleistung die für die Mehrarbeit erbringt. Sie hat dem Kläger auch nicht etwa durch Angabe der Anzahl der Mehrarbeitsstunden, die mit dem Monatslohn abgegolten sind, zu erkennen gegeben, wie viele Arbeitsstunden im Monat er höchstens als Gegenleistung für den vereinbarten Monatslohn zu leisten hat und ihm damit ermöglicht, zu errechnen, welchen Stundenlohn er erhält, wenn er während der regulären Arbeitszeit zuzüglich der Arbeitszeit, die mit dem Monatslohn abgegolten ist, eingesetzt wird. Im Arbeitsvertrag fehlt mithin eine Information darüber, in welcher Höhe der Kläger Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung hat. Dies benachteiligt ihn unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (ebenso Hümmerich, NZA 2003, S. 753, 757; Lakies, AGB im Arbeitsrecht, Rdn. 702 ff.).“
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, Aktenzeichen 9 Sa 1958/07 , Volltext
Das Omnibusunternehmen musste dem Busfahrer den üblichen Lohn für die Überstunden nachzahlen.
Unsere ersten Beitrag zum Thema Mehrarbeitspauschale / Überstundenpauschale finden Sie auf Arbeitsvertrag.de. Darin hatten wir bereits die Rechtslage so eingeschätzt, dass die meisten Arbeitsvertragsklauseln mit dem Gegenstand „Mehrarbeitspauschale“ unwirksam sind. Das Bundesarbeitsgericht hat bis dato nur Gelegenheit gehabt, die Wirksamkeit einer Pauschale auf die höchstzulässige Arbeitszeit zu begrenzen, da nur diese Frage strittig war. Es ist aber damit zu rechnen, dass das BAG bald pauschale Mehrarbeitsklauseln kippen wird.
Ein Beitrag von mir in einer Rechtsrubrik der AiB Plus hat erhebliche Überraschung unter Betriebsräten ausgelöst, da in vielen Unternehmen entsprechende Pauschalen in den Formulararbeitsverträgen verbreitet sind.
Weitere Entscheidungen und Erläuterungen zum Thema > Überstundenpauschale < finden Sie auf unseren Internetseiten zu diesem Thema.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte