2010 stehen die nächsten regulären Betriebsratswahlen an, aber auch vorher finden, z.B. bei Neugründungen oder mangels Ersatzmitgliedern und Ausscheiden von Betriebsratsmitgliedern Betriebsratswahlen statt. Obwohl der Gesetzgeber im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 2001 deutliche Erleichterungen der Betriebsratswahl geregelt hat, allerdings nur für kleinere Betriebe, hat das Wahlrecht immer noch seine Tücken. Um eine Wahlanfechtung und schliesslich ein Wahlanfechtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden, kann der Wahlvorstand heute aber zum Glück auf ausgereifte Software zur Unterstützung zurückgreifen. Das Wahlhilfepaket des Bund-Verlages enthält nicht nur alle notwendigen Formulare und Aushänge, sondern auch Checklisten, einen elektronischen Wahlkalender, Stimmausrechungs- und Sitzverteilungsprogramm und eine Broschüre „Wahl des Betriebsrats“, die mit vielen Rechtsprechungsnachweisen Antworten auf die vielen rechtlichen Fragen zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl gibt.

Das Wahlhilfepaket wird in zwei Versionen, also einmal für das vereinfachte und in der anderen Version für das normale Wahlverfahren angeboten, bestellen Sie also das richtige Paket! Und besuchen Sie rechtzeitig, wenn Sie als Wahlvorstandsmitglied vorgesehen sind, eine Wahlvorstandsschulung.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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